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Praxis für Psychotherapie und Coaching
Dr. Christine Laufersweiler-Plass
Schumannstraße 50,  65193 Wiesbaden
Tel: 0611- 97 13 206


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Aktuelle Umfrage, November 2012
85% der Psychotherapeuten wünschen die ersatzlose Streichung des sogenannten "Gutachterverfahrens"

von Dr. Christine Laufersweiler-Plass, Psychotherapeutin, Wiesbaden

Danksagung
ich möchte zunächst allen danken, die Verbesserungen und Alternativen zum sogenannten "Gutachterverfahren" (GAV) erarbeitet  und präsentiert haben, sei es in der DPtV-mailingliste "Netz-Forum" oder auch in "Psychotherapie Aktuell"*. Nur so war es mir möglich, die Alternativen zu beschreiben und abstimmen zu lassen. Ich danke allen, die mit abgestimmt haben, denn nun ist klarer, welche Mehrheitsmeinung Psychotherapeuten in der Öffentlichkeit vertreten können. Zuletzt gilt mein Dank der DPtV, die den freien Meinungsaustausch unter Psychotherapeuten im Netz-Forum ermöglicht.

Ziel der Befragung
Es sollte ein aktuelles Meinungsbild unter Psychotherapeuten eingeholt werden zum Verfahren der Beantragung von Langzeitpsychotherapien für Kassenpatienten gemäß den Psychotherapie- Richtlinien. Dieses Verfahren erfordert die Einsendung des sogenannten "Berichtes an den Gutachter" (GAV).

Begriffsklärung: Was ist der sogenannte "Bericht an den Gutachter"
Die Bezeichnung "Bericht" ist nicht korrekt.
Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Ansbach (vom 05.11.2007, Az. 3 C 846/06) handelt es sich vielmehr um ein Gutachten, das der behandelnde Psychotherapeut über einen Patienten verfaßt und zu dem er einen individuellen  psychotherapeutischen Behandlungsplan konzipiert. Dies Gutachten wird dann über die Krankenkasse einem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung autorisierten Arzt oder Psychotherapeuten (sogenannte "Gutachter") zur Prüfung zugeleitet. Diese  "Gutachter" entscheiden, ob das individuelle Therapiekonzept den Richtlinien gemäß entwickelt wurde und die Krankenkasse die Therapie genehmigen kann. (weitere infos im Fakten-Check zum Gutachterverfahren).

Methode

Zur Online-Umfrage eingeladen wurden alle ca. 800 Psychotherapeuten, die beim "Netz-Forum"
, der mailingliste der DPtV, angemeldet sind.
Befragungszeitraum: vom 1
6.11.2012, 9 Uhr  bis 19.11.2012, 21Uhr.
Der eingesetzte Fragebogen findet sich im Anhang.

Ergebnisse:
178  Teilnehmer haben sich in nur 4 Tagen  zum GAV  geäußert,
dies entspricht eine hohen Antwortquote von ca. 22% der Mailinglistenteilnehmer.

130 wünschten  eindeutig die ersatzlose Abschaffung des GAV.
1 Stimme nur erhielt der Vorschlag, das GAV unverändert beizubehalten.

10 Teilnehmer sprachen sich eindeutig für die schrittweise Abschaffung nach Dr. J. HERTEL aus.
 4 präferierten den Vorschlag von S. RÜHL , zur QS-Eigendokumentation und GAV ab der 80igsten Std.
 9 bevorzugten eindeutig das Modell von S. SCHÄFER.

24 zusätzliche Teilnehmer kreuzten mehrere Möglichkeiten an, n.d. Motto:
falls die Abschaffung des GAV (22. Stimmen als 1.Priorität) nicht durchsetzbar wäre, dann gäben sie den anderen Modellen eine Chance als Alternative (2. und 3. Priorität). Bei den 24 geteilten Stimmen  führte der Vorschlag von Dr. J. HERTEL gefolgt vom Vorschlag S. RÜHL das Feld an. Unter den geteilten Stimmen erhielten  die Vorschläge SCHÄFER und DEINER nur geringe  Zustimmung. Keine Stimme erhielten die Vorschlage der Krankenkassen und der KBV wie sie in "Psychotherapie Aktuell" (s.u.*) publiziert wurden.
Niemand kreuzte "keine Meinung " an.

Diskussion
  1. Etwa 85% der Mitglieder (152 Stimmen)  wünschen die ersatzlose Abschaffung des GAV, am liebsten sofort oder wenn nicht, dann schrittweise. (Vorschlag J. HERTEL).
  2. Weitere knapp 6% (10 Stimmen) wünschen die schrittweise Abschaffung des GAV (Vorschlag J. HERTEL).
  3. Die  Mitglieder sehen fast nichts Positives am GAV.
  4. Die hohe Quote der Ablehnung des GAV entspricht den Ergebnissen anderer empirischer Untersuchungen zum GAV***. 
  5. Die außerordentlich hohe Teilnehmerzahl lässt annehmen, daß die Ergebnisse die allgemeine Meinung der Psychotherapeuten in der DPtV widerspiegeln.
  6. Das GAV ist ein Thema, das sehr viele Psychotherapeuten beschäftigt, es besteht ein hohes Interesse, zum Thema GAV gefragt zu werden und Stellung zu beziehen.
  7. Die Mitglieder haben sich stark an der Umfrage beteiligt, da sie wünschen , daß die DPtV ihre Position an die Entscheidungsträger weiterleitet.
  8. Das Konzept der DPtV (S. SCHÄFER) überzeugt nur 9 Mitglieder als Alternative.
  9. Vorschläge, die eine frühe Einsendung von Psychometrie an praxisexterne Prüfstellen vorsehen, erhalten wenig Zustimmung.
  10. Kürzere Bewilligungsschritte oder längere prob. Phase werden abgelehnt.
  11. Die Vorschläge der Krankenkassen und der KBV werden völlig abgelehnt.
Die Ursachen für die Ablehnung des GAV sind der aktuellen Diskussion in der mailingliste sowie den Arbeiten  von KÖHLKE*** und BÄMAYR ** zu entnehmen. Approbierte Psychotherapeuten fordern, selbst über die Indikation zur Psychotherapie und die notwendige Behandlungsdauer zu entscheiden. Sie fordern diesbezüglich die gleichen Rechte wie niedergelassene Ärzte. Sie erleben das GAV als bürokratisches Instrument zur strukturellen Gewalt gegen Psychotherapeuten und ihre Patienten, das der Schweigepflicht des Psychotherapeuten und dem Wunsch nach Datenschutz des Patienten entgegensteht. Ein Instrument aus der Zeit vor dem PsychThG, das den Nachweis von Wirtschaftlichkeit**** oder wissenschaftlicher Begründbarkeit nicht erbringen kann. Zudem entspricht die derzeitige Vergütung des GAV nicht dem Aufwand, den die Psychotherapeuten dafür einsetzen. Psychotherapeuten berichten auch häufig über willkürliche PT-Ablehnungen, Kontingentkürzungen oder gar unangemessenes Verhalten der als sogenannte "Gutachter" beauftragten Richtlinienprüfer.

Kritisch zur Umfrage anzumerken ist:
Bei der Auswertung der Umfrage zum GAV ist zu berücksichtigen, daß in der Umfrage nur nach einem  Wunsch für die Zukunft gefragt wurde. Es ist lediglich diese Frage, die eindeutig auszuwerten ist. Dennoch sollte zu denken geben, wie eindeutig das derzeitige GAV abgelehnt wurde. Es erhielt nur eine einzige Stimme.

Es konnten sich von den DPtV-Mitgliedern nur diejenigen beteiligen, die an der mailingliste teilnehmen. Wahrscheinlich sind dies die berufspolitisch besser informierten Mitglieder. Die Umfrage dauerte nur 4 Tage.

Die Alternativen zum GAV wurden von mir nur nur kurz beschrieben und jeweils auf die Quellen verwiesen. Vielleicht wäre es gut, wenn S.SCHÄFER nochmals konkreter zum DPtV-Konzept informieren würde. Auch A. DEINERs komplexen Vorschlag konnte ich nur unvollkommen abbilden.

Ausblick
Es möge diese Umfrage dazu beigetragen haben, daß die Listenteilnehmer sich mit den Überlegungen sowohl der Verbände als auch der Kassen und der KBV zum GAV vertraut machen. Es möge den Funktionsträgern der Psychotherapeutenverbände und der KBV klar werden, daß approbierte Psychotherapeuten das gleiche Recht wie Ärzte einfordern, die Behandlungsindikation selbst zu stellen.

Bedauerlicherweise ist anzunehmen, daß Bemühungen um eine vollständige Abschaffung des derzeitigen GAV auf  großen Widerstand seitens der KBV treffen könnten. Dennoch kann die deutlich gezeigte Ablehnung der Psychotherapeuten bzgl. des GAV  dazu dienen, dass die Verbände bei der Öffentlichkeitsarbeit hierzu eindeutig Stellung beziehen und sich entschieden für Bürokratieabbau einsetzen.

Die GAV-Alternativen, die hier zusammengestellt wurden, könnten innerhalb der DPtV erneut diskutiert und zur Abstimmung gestellt werden.
Auch ließen sich Ideen aus den zusammengetragenen Vorschlägen in das Konzept der DPtV integrieren.
Eine denkbare Alternative wäre, Psychotherapeuten zu verpflichten, bestimmte psychometrische Daten gleich zu Beginn der Therapie zu erheben und diese dann erst einer Antragsstelle zuzusenden, falls die Therapie länger als 50 Std. benötigt.

Es wäre rein technisch leicht, Mitgliederbefragungen auf der Homepage der DPtV per Klick und je Mitgliedsnummer  anzubieten.
So könnte die Position der DPtV-Mitglieder zu den GAV-Alternativen differenzierter abgebildet werden, als es bei dieser Abstimmung möglich war.

Sehr positive Grundlage dieser Umfrage war, daß die Mitglieder durch "Psychotherapie Aktuell"* ausführliche Darstellungen fanden, welche Positionen derzeit öffentlich ausgetauscht werden. Es wurde dort nach der Meinung der Mitglieder gefragt.
Antworten sind dieser Umfrage zu entnehmen. 

Weitere Literatur
*Psychotherapie Aktuell, Heft 3, 2012
**Bämayr,
Argeo, 2002. . Gutachterverfahren vor Psychotherapien: Eine Form der strukturellen Gewalt. Deutsches Ärzteblatt PP Heft, 8, 2002. (http://www.aerzteblatt.de/archiv/33691/Gutachterverfahren-vor-Psychotherapien-Eine-Form-der-strukturellen-Gewalt)
***Köhlke, H..U. 1999, Das Gutachterverfahren in der Vertragspsychotherapie. dgvt-Verlag
http://www.psychotherapie.org/verein/app/Koehlke-Artikel.html
**** Köhlke, H.U. 2001. Zur Verhältnismäßigkeit des Psychotherapie-Gutachterverfahrens, Psychotherapie-Forum, 4. 2001. http://www.psychotherapie-roland-hartmann.de/GAV/Verhaeltnismaessigkeit_des_GAV.pdf
Laufersweiler-Plass, C. 2013. Fakten-Check zum Gutachterverfahren. http://www.dr-laufersweiler.de/Fact-Sheet_zum_Gutachterverfahren.html
Schäfer,S.,  2011. Modell eines modifizierten Gutachterverfahrens. Psychotherapie Aktuell, 3/2011.

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Anhang
Fragebogen der Online-Umfrage zum sogenannten "Gutachterverfahren".

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die DPtV und auch uns selbst wird ein Feedback zum sogenannten
"Gutachterverfahren" interessieren.
Ein Meinungsbild unter den Mitgliedern läßt sich leicht erstellen:
Adressieren Sie diese mail zurück an das dieses netz-forum, per Button
"Antworten"
unten das gewünschte ankreuzen und absenden. Ich bin bereit, die Umfrage
auszuwerten.

ONLINE-UMFRAGE, Für die Zukunft möchte ich:

(. .) 0. Ersatzlosen Wegfall des sog. "Gutachterverfahrens" bei
approbierten Psychotherapeuten
(. .) 1. Vorschlag Dr. J. HERTEL: (Schrittweises Ausschleichen des GAV, )
(. .) 2. Vorschlag S. RÜHL, (als QS eigene Dokumentation der
Therapieplanung, ab 80. Std Ber. an G.)
(. .) 3. Konzept S. SCHÄFER (nach 5 prob. Std. Psychometrie an G., ab
50. Std Psychometrie plus Ber. an G.)
(. . ) 4. Vorschlag des GKV Spitzenverbandes (ab 5. Std Dokubogen, 15
Std Kurzzeittherapie,dann Doku-Bogen plus Ber.an G., Stichproben)
(. .) 5. KBV-Modell (10 prob. Std. , dann für nä. 50 Therape-Std. Ber.
an G. plus Psychometrie)
(. . ) 6. Vorschlag A. DEINER (stark verkürztes Gutachterverfahren,
zugesichertes "Abschlusskontingent". )
(. .) 7. Die derzeitige Regelung "Gutachterverfahren" beibehalten.
(. .) 8. Keine Meinung


Details zu den Vorschlägen
von S. Schäfer, GKV und KBV im DPtV Heft "Psychotherapie Aktuelle" 3,
2012.
in der mailingliste: Dr. J. HERTEL am 13.11.2012; S. RÜHL am
14.11.2012, A. DEINER am 14.11.2012

Dr. Christine Laufersweiler-Plaß
November 2012, Wiesbaden


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