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Praxis für Psychotherapie und Coaching
Dr. Christine Laufersweiler-Plass
Schumannstraße 50,  65193 Wiesbaden
Tel: 0611- 97 13 206

Praxis-Homepage
Verlauf der Behandlung /Übernahme der Kosten  für Erwachsene

Interessierte können sich telefonisch, oder per e-mail anmelden und einen Termin vereinbaren.

Die Praxis wird als Privatpraxis für Erwachsene geführt.  Das Honorar wird entsprechend der Gebühren-
ordnung für Psychotherapeuten (GOP) 
in Rechnung gestellt.  Link: http://www.bptk.de/suchen/92814.html?searchshow=gop )

Liegt eine Indikation für Psychotherapie vor, werden die Kosten in der Regel  von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe erstattet. Da die Verträge der Privatkrankenkassen jedoch sehr unterschiedlich sind, ist es ratsam, sich bei der jeweiligen Kasse vorher zu erkundigen.

Es werden nach einem unverbindlichen Erstgespräch, ca. 50 Min.,  meist weitere probatorische Sitzungen vereinbart. Diese dienen der Diagnosestellung und dazu herauszufinden, welche Veränderungsziele der Klient hat und welche neuen Lernerfahrungen (Informationen, Übungen, Erfahrungen, Verhaltensänderungen ) für den Klienten nötig sind, um sich diesem Ziel anzunähern.  Einen für jeden Klienten passenden Therapieplan gibt es hierfür nicht.

Haben sich Klient und Therapeutin über die künftige Zusammenarbeit verständigt, kann ein Antrag auf Übernahme der Kosten für Verhaltenstherapie bei der Privat-Kasse oder Beihilfe gestellt werden. Hierzu wird auch ein ärztliches Gutachten vom Hausarzt eingeholt, mit dem medizinische Einwände, die einer psychotherapeutischen Behandlung entgegenstehen könnten, ausgeschlossen werden.

Pro Region kann leider stets nur eine sehr begrenzte Anzahl von Behandlern mit den gesetzlichen Krankenkassen per Chipkarte abrechnen. Falls Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie die Namen von Kassenbehandlern auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen finden. http://www.kvhessen.de/

Coaching dient der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung und daher zahlen die Klienten das Honorar  selbst. In manchen Fällen erstattet der Arbeitgeber die Kosten für Coaching. Bei  der Steuererklärung können  Kosten für berufliches Coaching geltend gemacht werden.


Kinder und Jugendliche
Es gibt noch zu wenige kassen-anerkannte Psychotherapeuten für Kinder- und Jugendliche. Sollten die Eltern nachweislich keinen Behandlungsplatz bei einem „Kinder- und Jugendpsychotherapeuten“ gefunden haben, so erstatten die Kassen manchmal auch bei "Psychotherapeuten für Erwachsene"  die Kosten nach Antrag.
 

 

Literatur
Verlauf/Kosten

e-mail



Berufliche Qualifikation






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