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Praxis für Psychotherapie und Coaching
Dr. Christine Laufersweiler-Plass
Schumannstraße 50,  65193 Wiesbaden
Tel: 0611- 97 13 206

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Verlauf der Behandlung /Übernahme der Kosten  für Erwachsene

Interessierte können sich telefonisch, oder per e-mail anmelden und einen Termin vereinbaren.

Die Praxis wird hauptsächlich als verhaltenstherapeutische Praxis für Erwachsene geführt. 

Bei psychischen Störungen wird zunächst diagnostisch erfragt, ob eine Indikation für Psychotherapie vorliegt.  Unter  dieser Voraussetzung  werden die Kosten  von allen gesetzlichen Krankenkassen und der Beihilfe erstattet.

Da die Verträge der Privat-Krankenkassen sehr unterschiedlich sind, ist es ratsam, sich bei der jeweiligen Kasse vorher zu erkundigen. Das Honorar für Privatpatienten und Selbstzahler wird entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt.  Link: http://www.bptk.de/suchen/92814.html?searchshow=gop )

Es werden nach einem unverbindlichen Erstgespräch, ca. 50 Min.,  meist weitere probatorische Sitzungen vereinbart. Diese dienen der Diagnosestellung und dazu herauszufinden, welche Veränderungsziele der Klient hat und welche neuen Lernerfahrungen (Informationen, Übungen, Erfahrungen, Verhaltensänderungen ) für den Klienten nötig sind, um sich diesem Ziel anzunähern.  Einen für jeden Klienten passenden Therapieplan gibt es hierfür nicht.

Haben sich Klient und Therapeutin über die künftige Zusammenarbeit verständigt, kann ein Antrag auf Übernahme der Kosten für Verhaltenstherapie für Erwachsene bei der Krankenkasse oder Beihilfe gestellt werden. Hierzu wird auch ein ärztliches Gutachten vom Hausarzt eingeholt, mit dem medizinische Einwände, die einer psychotherapeutischen Behandlung entgegenstehen könnten, ausgeschlossen werden.

Pro Region kann leider stets nur eine sehr begrenzte Anzahl von Behandlern mit den gesetzlichen Krankenkassen per Chipkarte abrechnen, so daß Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden können. Falls Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, können Sie die Namen von anderen Kassenbehandlern auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen finden. http://www.kvhessen.de/

Coaching dient der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung und daher zahlen die Klienten das Honorar  selbst. In manchen Fällen erstattet der Arbeitgeber die Kosten für Coaching. Bei  der Steuererklärung können  Kosten für berufliches Coaching geltend gemacht werden.

Kinder und Jugendliche
Die Kosten für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen sind in meiner Praxis privat zu zahlen. Zwar gibt es viel zu wenige Psychotherapeuten für Kinder- und Jugendliche, dennoch ist es im Gesundheitssystem leider auch für approbierte Psychotherapeuten recht kompliziert, eine zusätzliche Abrechnungserlaubnis für Patienten unter 18 Jahren mit den Kassen zu erhalten.

 

Literatur
Verlauf/Kosten

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Berufliche Qualifikation






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