![]() |
Praxis
für Psychotherapie
und
Coaching Dr. Christine Laufersweiler-Plass Schumannstraße 50, 65193 Wiesbaden Tel: 0611- 97 13 206 |
| Praxis-Homepage |
Verlauf der Behandlung
/Übernahme
der Kosten für Erwachsene
Interessierte
können sich
telefonisch, oder per e-mail anmelden und einen Termin vereinbaren. Die
Praxis wird hauptsächlich als verhaltenstherapeutische
Praxis
für Erwachsene geführt. Bei
psychischen Störungen wird zunächst diagnostisch erfragt, ob
eine Indikation für Psychotherapie
vorliegt.
Unter dieser Voraussetzung werden die Kosten von
allen gesetzlichen Krankenkassen und der Beihilfe erstattet. Da die
Verträge
der Privat-Krankenkassen sehr unterschiedlich sind, ist es
ratsam, sich bei der jeweiligen Kasse vorher zu erkundigen. Das Honorar für Privatpatienten und Selbstzahler
wird entsprechend der Gebührenordnung
für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt. Link: http://www.bptk.de/suchen/92814.html?searchshow=gop
) Es werden nach einem unverbindlichen Erstgespräch, ca. 50 Min., meist weitere probatorische Sitzungen vereinbart. Diese dienen der Diagnosestellung und dazu herauszufinden, welche Veränderungsziele der Klient hat und welche neuen Lernerfahrungen (Informationen, Übungen, Erfahrungen, Verhaltensänderungen ) für den Klienten nötig sind, um sich diesem Ziel anzunähern. Einen für jeden Klienten passenden Therapieplan gibt es hierfür nicht. Haben
sich Klient und Therapeutin
über die künftige Zusammenarbeit verständigt, kann ein
Antrag
auf Übernahme der Kosten für Verhaltenstherapie für
Erwachsene bei der
Krankenkasse
oder Beihilfe gestellt werden. Hierzu wird auch ein ärztliches
Gutachten vom Hausarzt
eingeholt,
mit dem medizinische Einwände, die einer psychotherapeutischen
Behandlung
entgegenstehen könnten, ausgeschlossen werden. Pro
Region kann leider stets nur eine
sehr begrenzte Anzahl
von Behandlern mit den gesetzlichen Krankenkassen per Chipkarte
abrechnen, so daß Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden
können. Falls Sie Mitglied einer gesetzlichen
Krankenkasse sind,
können Sie die Namen von
anderen Kassenbehandlern auf der Homepage der Kassenärztlichen
Vereinigung
Hessen finden. http://www.kvhessen.de/
Coaching dient der
persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung und daher zahlen
die Klienten das Honorar
selbst. In manchen
Fällen erstattet der Arbeitgeber die Kosten für Coaching.
Bei der Steuererklärung können Kosten für
berufliches Coaching geltend gemacht werden.
Kinder und
Jugendliche |
| Literatur | |
| Verlauf/Kosten |
|
|
e-mail |
|
Berufliche Qualifikation |
|
| Praxis-Homepage | |